Schaukelsitze aus hartem Material sind eine Gefahr auf Spielplätzen.
Gerade das Abspringen während des Schaukelns ist bei Kindern beliebt.
Dabei kann der Schaukelsitz stark beschleunigt werden und eine Richtungsänderung des bewegenden Schaukelsitzes erfolgt oft abrupt, so dass die im Umkreis der Schaukel anwesenden Personen stark gefährdet sind.
Um die Gefahr zu mildern, müssen die Schaukelsitze gepolstert sein und stossabsorbierende Wirkung aufweisen. Gemäss der Norm SN EN 1176 müssen Schaukelsitze mit Weichgummi umgeben sein.
Bei Spielplatzkontrollen finden sich oft Ketten mit übermässigen Verschleisserscheinungen sowie Ketten mit Fingerfangstellen. Spätestens wenn Ketten oder Kettenglieder an den Verschleissstellen zu 1/3 abgenutzt sind, sollten sie ausgewechselt werden. Ketten müssen so dimensioniert und konstruiert sein, dass zwischen den einzelnen Kettengliedern keine Fingerfangstellen bestehen. Die Kette muss so gebaut sein, dass die Öffnungen nicht grösser sind als 8.6mm. (in jeder Richtung gemessen) Die Öffnungen der Verbindungsteile bei Ketten müssen kleiner als 8.6mm oder grösser als 12mm sein.
Holzbretter sind zu hart und für Schaukelsitze ungeeignet.
Die Verwendung einer grobgliedrigen Kette kann zum Verlust eines Fingergliedes führen.
Schaukelsitz mit verzinkten Ketten (TÜV-geprüft gemäss der Norm SN EN 1176)
Er ist auf Wunsch auch mit Inox-Ketten lieferbar.
Merkmale: höchste Qualitätsstufe, hoher Sitzkomfort, keine Verfangmöglichkeit dank Einpunktbefestigungen an den Schaukelbrettenden.
IRIS-Spielwelten GmbH
Hagstrasse 5
6078 Lungern
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