Gemäss der Norm für Spielgeräte sollte auf jedem Spielplatz ein Hinweisschild vorhanden sein. (SN EN 1176-7, 8.2.4)
Das Hinweisschilder und Tafeln sollten mindestens folgende Informationen enthalten:
1. Telefonnummer des Unterhaltdienstes
Dank der Telefonnummer des Unterhaltsdienstes können Beschädigungen und Mängel umgehend gemeldet werden. Der Unterhaltsdienst kann speditiv und entsprechend reagieren.
2. Hinweis zum nächsten Telefon oder mindestens die Notfallnummer.
Notfälle können schnell weitergeleitet werden.
Auf einem Hinweisschild können weitere sinnvolle Informationen angebracht werden. Zum Beispiel: Gemeindelogo, Öffnungszeiten, Hundeverbot, Helmtrageverbot, etc.
Erfahrungen aus der Praxis:
Leider sind bei den Spielplätzen selten Hinweistafeln vorhanden. Dabei wäre es gerade für den Spielplatzbetreiber interessant, Hinweise zu Schäden, Unfällen oder ganz allgemein Rückmeldungen zum Spielplatz zu bekommen.
Die Erfahrungen zeigen, dass sich dank Hinweisschildern die Benutzer und die Betreiber näher kommen, die Spielplätze werden allgemein besser gewartet und zudem den Bedürfnissen der Benutzer angepasst und attraktiviert. Dank Rückmeldungen zu Unfällen können versteckte Gefahren eliminiert werden. Mit einer gut gestalteten Hinweistafel kann erfolgreich Ortsmarketing betrieben werden.
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