Wir fertigen unsere Spielanlagen nach der Sicherheitsnorm SN EN 1176 2017. Dank zertifizierten Fachleuten an allen Schlüsselstellen innerhalb des Betriebes ist ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet. Für die Zertifizierung der Spielanlagen oder zur Kontrolle individueller Anlagen ziehen wir externe Experten bei.
Folgende Änderungen ergeben sich bei Schaukeln mit Schaukelkorb aus der Aktualisierung der Norm SN EN 1176-2: 2017:
Vor 2018 galt für Schaukelkörbe eine Bodenfreiheit (Abstand vom untersten Teil des Schaukelkorbes zum Boden) von mindestens 40 cm. Nach der Aktualisierung der SN EN 1176 vom November 2017 wird die Bodenfreiheit bei Gruppenschaukelsitzen nur noch für die festen Bestandteile des Schaukelkorbes in der jeweils ungünstigsten Stellung gemessen, nicht für die nachgiebigen Teile. In der Regel muss dazu der Korb mit dem Rand des Ringes lotrecht unter dem Schaukelbalken gebracht werden, um die Bodenfreiheit bestimmen zu können.
Durch die Änderungen ergeben sich für die Betreiber deutliche Vorteile:
1. Gerade bei stärker durchhängenden Netzen war der Rahmen des Schaukelkorbes bisher so hoch über dem Boden (bis 80 cm hoch), dass der Schaukelkorb für kleinere Kinder kaum erreichbar war. Die Muldenbildung bei losen Fallschutzmaterialen unter dem Schaukelkorb erschwerte das Besteigen zusätzlich. Die neue Regelung vereinfacht das Einsteigen in den Schaukelkorb insbesondere für kleinere Kinder.
2. Mit der Zeit weiten sich flexible Teile des Schaukelkorbes. Der Durchhang wird grösser. Dadurch verringert sich die Bodenfreiheit. Um die Normvorgabe von 40 cm Minimalabstand zum Boden einzuhalten, mussten Ketten oder Seile der Aufhängung nachträglich oft eingekürzt werden. Dies entfällt mit der neuen Norm.
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